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Booking Conditions

Booking Conditions

Buchungsbedingungen: 

 

Lieber Gast! 

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. 

1. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform oder Mündlich zu bestätigen.

2. Wird ein Hotelzimmer/ Funktionsraum bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag/ Mietvertrag zustande gekommen.

3. Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet Übernachtung und Frühstück oder Übernachtung mit Frühstück und Abendessen je nachdem was gebucht wird. Der Vertrag über Funktionsräume beinhaltet lediglich die Nutzung des Funktionsraumes. Das jeweils vereinbarte Endgeld sind die jeweils gültigen Tagespreise.

4. Die Unter- oder Weitervermietung von Funktionsräumen, Ausstellungs- oder Werbeflächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels Spiegeltaler Eck.

5. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages/ Mietvertrages verpflichtet dem Vertragspartner zur Vertragserfüllung. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

6. Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchungen die reservierten Hotelzimmer/ Funktionsräume anderweitig zu vergeben.

7. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vertrags-Vereinbarungen.

8. Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 14:00 Uhr bis zum Abreisetag 10:00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 10:00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend: Bei Abreise bis 15:00 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 15:00 Uhr wird der volle Zimmerpreis berechnet. 

10. Gebuchte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.

11. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer/ Funktionsräume.

12. Sollten vereinbarte Hotelzimmer/ Funktionsräume, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.

13.Bei Abbestellung von gebuchten Zimmern, Funktionsräumen, Pauschalarrangements, Tagungspauschalen werden berechnet.:

a)

  • bis 40 Tage vor Anreise keine Kosten
  • 39 - 20 Tage vor Anreise 50 % der vereinbarten Leistung
  • 19 - 9 Tage vor Anreise 60 % der vereinbarten Leistung
  • 8 - 0 Tage vor Anreise 80 % der vereinbarten Leistung

b) Zur Weihnachts- und Silvesterzeit kann ein Zimmer bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei storniert werden, wird kurzfristiger storniert, werden 80% der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.

c) Durch reduzierte, vorher vertraglich vereinbarte Vertragsleistungen kann das Hotel Sonderpreise zurücknehmen, neue vereinbaren oder vom Vertrag ersatzlos zurücktreten, da Umsatzgarantien nicht erreicht werden.

14. Bei allen Gruppenbuchungen ist erforderlich, dass das Hotel sieben Werktage vor Anreise eine Teilnehmerliste erhält.

15. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.

16. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

17. Zeitungsanzeigen, die die Daten des Hotels für Einladungen für Verkaufsveranstaltungen und Vorstellungsgespräche enthalten, bzw. der Gebrauch des Namen Hotel Restaurant Speigeltaler Eck für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotel beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall wird auf Zahlung laut Punkt 13 a) bis c) bestanden. 

18. Bei gemeinsamen Essen (Menüs und Buffets) muss der Veranstalter dem Hotel drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt.

19. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten möglich.

20. Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf keine Schäden hinterlassen!

21. Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und/oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.

22. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seiner Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist. 

23. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

24. Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen.

27. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.

28. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer oder anderen zurzeit nicht bekannten Steuern gehen abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.

29. Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

30. Werden Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) von dem Gast im Hotelzimmer oder in den Funktionsräumen oder anderen Räumlichkeiten des Hotels nachlässig verwahrt, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung. 

31. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage und auf eigenekosten vom Gast nachgesandt. 

Hinweis: Wir als Hotel Restaurant Spiegeltaler Eck empfehlen ein Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! 

Hinweis für Gäste mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Lebensmittelallergien 

Entsprechend der EU Richtlinie 2003/89/EG zur Änderung der Richtlinie 2000/13/EG und der LMIV-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 weisen wir darauf hin, dass wir Zutaten verwenden, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können. 

In unserem Betrieb werden Gerichte mit allen im Anhang II der LMIV angeführten Allergen Stoffen zubereitet, unbeabsichtigte Kreuzkontakte können nicht ausgeschlossen werden. Es können keine Zusagen hinsichtlich Freiheit von Allergen Stoffen gemacht werden. Es ist unseren Mitarbeitern nicht erlaubt derartige Zusagen zu machen, weder in mündlicher noch in schriftlicher Form. 

Für das Auftreten von Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten ist jede Haftung ausgeschlossen.